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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) des FTTZ

Feuerwehrtechnischen Trainingszentrums Mecklenburg- Vorpommern

0. Allgemeines

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Grundsätzlich bietet das FTTZ jedem Interessenten die Möglichkeit, in der Übungsanlage zu trainieren, wenn er eine gültige medizinische Untersuchung G26.3 und eine erfolgreich abgeschlossene Grundausbildung zum Atemschutzgeräteträger vorweisen kann.
Zum Veranstaltungsbeginn müssen alle Teilnehmer uneingeschränkt atemschutztauglich sein. Die Teilnahme erfolgt auf eigene Gefahr.

Das FTTZ haftet nicht für Schäden der Teilnehmer/innen.

Dieser Haftungsausschluss gilt nicht

bei einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder Gesundheit der Teilnehmer/in aufgrund fahrlässiger oder vorsätzlicher Pflichtverletzung der FTTZ oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen der FTTZ und

b) bei einer grob fahrlässigen Pflichtverletzung der FTTZ oder einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen der FTTZ.

1. Sicherheitsrichtlinie

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Die Teilnehmer verpflichten sich, den Anweisungen der Trainer in Bezug auf die Einhaltung von Sicherheitsvorkehrungen und zum Schutz von Leben und Sacheinrichtungen unbedingt Folge zu leisten.

Der Genuss von Alkohol und Drogen vor und während des Trainings ist ausdrücklich untersagt. Das Tragen von Schmuckstücken, wie Ringen, Ketten, Piercings etc. ist zum eigenen Schutz und zum Schutz der anderen Trainingsteilnehmer ebenfalls untersagt.

2. notwendige Schutzbekleidung und Ausrüstung

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Am Training darf nur mit vollständiger Schutzkleidung inklusive mehrlagiger Überhose gem. HUPF DIN EN 469 und Flammschutzhaube teilgenommen werden. Fehlende Ausrüstungsgegenstände können von den Teilnehmern gegen eine Leihgebühr in Vorabsprache und bei Verfügbarkeit entgeltlich angemietet werden. Hierbei handelt es sich ausschließlich um geprüfte Kleidung und Ausrüstung.

Bei Feststellung von Sicherheitsmängeln an Geräten und Ausrüstungen der Teilnehmer kann das Training sofort abgebrochen werden.

Für Schäden an Schutzkleidungen und/oder Ausrüstungsgegenständen der Teilnehmer über-nimmt das FTTZ keine Haftung.

3. Anmeldung einzelner Teilnehmer

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Mit der schriftlichen Anmeldung inkl. der Unterschrift unter dem Angebot erkennen die Teilnehmer die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des FTTZ an.

4. Anmeldung von Gruppen

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Hier gelten die gleichen Voraussetzungen wie für die Anmeldung von Einzelteilnehmern. Von jedem Gruppenteilnehmer wird die Unterschrift am Trainingstag auf unserem Belehrungsformular vor Ausbildungsbeginn separat benötigt.

Ein Rechtsanspruch auf die Teilnahme am Training des FTTZ besteht erst nach bestätigtem Angebot und Zahlungseingang. Sollte es notwendig sein, das Training aus betrieblichen Gründen durch das FTTZ abzusagen, erhalten die Teilnehmer bis dahin geleistete Beträge zurück. Es bestehen jedoch keine weiteren Ansprüche der Teilnehmer gegenüber dem FTTZ.

Für jeden Lehrgang sind mind. 12 Teilnehmer notwendig, mit Ausnahme des Kurses „Innenangriff Spezial, für diesen Kurs sind mindestens 10 Teilnehmer und für den Kurs „Atemschutz-Notfall-Training“ sind mindestens 16 Teilnehmer notwendig. Sollte diese Teilnehmerstärke nicht erreicht werden, kann der Lehrgang durch das FTTZ zwei Wochen vor Veranstaltungstermin abgesagt werden. Es werden dann Ausweichtermine angeboten, um die notwendige Lehrgangsstärke zu erreichen.

5. Stornierungsregelung

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Für Stornierungen bis 14 Tage vor Trainingsbeginn berechnet das FTTZ eine Gebühr von 90 % der Teilnahmegebühr (zzgl. gültiger MwSt.). Spätere Stornierungen werden mit 100 % der Teilnahmegebühr (zzgl. gültiger MwSt.) berechnet. Das Gleiche gilt bei Nichterscheinen der Teilnehmer / Gruppen auch hier ist die volle Teilnahmegebühr (zzgl. gültiger MwSt.) fällig. Bei sonstigen Umständen ist eigenständig für Ersatz zu Sorgen ohne das dem FTTZ dadurch Kosten und Arbeit entstehen. Sollte dennoch der Teilnehmerplatz nicht gefüllt werden besteht kein Anspruch auf Nachholung und Rückvergütung.
Als Grundlage für den Eingang der Stornierung wird das Datum des Eingangs der schriftlichen Stornierung beim FTTZ angesehen. Sollte ein Lehrgang von Seiten des FTTZ abgesagt werden, erfolgt eine sofortige Information der Teilnehmer durch das FTTZ. Bereits gezahlte Teilnahmegebühren werden in diesem Fall zurückgezahlt bzw. die Verlegung des Trainings angeboten. Für den Fall, dass ein Training aufgrund fehlender bzw. mangelhafter Schutzkleidung und/oder Ausrüstungsgegenstände abgebrochen oder beendet werden muss, erfolgt keinerlei Rückvergütung durch das FTTZ.

6. Bezahlung

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Teilnahmegebühren sind nach Erhalt der Rechnung sofort und ohne Abzug zur Zahlung in Vorkasse zu leisten. Erst dann besteht der Anspruch der Teilnahme am gelegten Trainingstag. Mit der Bestätigung des Angebots greift sofort PUNKT: 3.,4.,5. der AGB.

7. Informationen zum Datenschutz

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Das FTTZ weist darauf hin, dass personenbezogene Daten zum Zwecke der Auftragsabwicklung gespeichert werden können. Die Weitergabe an Dritte schließt das FTTZ aus.

8. Aufrechnungsverbot

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Aufrechnungs- oder Zurückbehaltungsrechte sind, soweit sie nicht unbestrittene oder rechtskräftig festgestellte Forderungen betreffen, ausgeschlossen.

9. Erfüllungsort/Gerichtsstandsvereinbarung

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Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Erfüllungsort ist 19079 Mirow / Banzkow Übungsort / Anlage: Handelsstraße 5 / 19077 Lübesse.
Für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist - soweit nicht gesetzlich zwingend etwas anderes bestimmt ist - der Gerichtsstand Schwerin MV vereinbart.

10. Salvatorische Klausel

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Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, bleibt davon die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll diejenige wirksame und durchführbare Regelung treten, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung am nächsten kommen, die die Vertragsparteien mit der unwirksamen bzw. undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben. Die vorstehenden Bestimmungen gelten entsprechend für den Fall, dass sich der Vertrag als lückenhaft erweist.

Ort:                          , den ......................

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Teilnehmer           /           Stempel         /       Unterschrift

Mirow, den ……………..

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FTTZ – MV Michael Spelling - Stempel/Unterschrift

 

AGB´s als PDF Download

                                                                                                                                           

FTTZ-MV

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  • Feuerwehrtechnisches Trainingzentrum MV
  • Handelsstraße 5
  • 19077 Lübesse
  • Telefon: 0172 / 312 25 54
  • Web: www.fttz-mv.de
  • E-Mail: info@fttz-mv.de

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